Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne
des § 52 der Abgabenordnung (AO), insbesondere die Förderung des Sports, hier
speziell des Tischtennissports, der Kultur und die Integration durch Sport in
Hamburg. Der Spender/die Spenderin möchte diese wichtigen Aufgaben des Vereins
durch eine regelmäßige Spende unterstützen.
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Vertragsgegenstand ist die finanzielle Unterstützung des Empfängers durch eine Spende gem. §§ 52–54 Abgabenordnung (AO).
(2) Der Empfänger ist ein/-e durch Bescheinigung des Finanzamtes Hamburg als gemeinnützig anerkannter e.V. und verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne von §§ 52–54 AO und keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
(3) Der Zuwender möchte die gemeinnützige Tätigkeit des Empfängers, insbesondere die Förderung des Sports und der Kultur, unterstützen.
(4) Der Zuwender verpflichtet sich den oben gewählten Spendenbetrag monatlich zuzuwenden.
(5) Der Empfänger verpflichtet sich, eine den Vorschriften der Abgabenordnung und den jeweils geltenden verbindlichen Mustern (§ 50 Abs. 1 EStDV) genügende ordnungsgemäße Zuwendungsbestätigung auszustellen.
§ 2 Zahlungsmodalitäten
Den Spendenbetrag überweist der Zuwender gegen eine Zuwendungsbestätigung auf das folgende Bankkonto des Empfängers:
- Bankname: Finom Payments, Zweigniederlassung Deutschland
- IBAN: DE09 1001 8000 0525 2204 52
- BIC: FNOMDEB2XXX
- SEPA Gläubiger-ID: DE74ZZZ00002849370
§ 3 Verwendung des Spendenbetrages
(1) Der Empfänger bestätigt, dass der Spendenbetrag ausschließlich für die gemeinnützigen und steuerbegünstigten Zwecke verwendet wird und weder in Gänze noch in Teilbeträgen an Mitglieder oder Organe weitergereicht wird.
(2) Die Parteien versichern ausdrücklich, dass die Zuwendung ohne eine Gegenleistung des Empfängers erfolgt.
§ 4 Laufzeit und Kündigung
(1) Dieser Vertrag tritt mit Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und hat eine Mindestlaufzeit von sechs (6) Monaten.
(2) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich dieser Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit, sofern er nicht von einer der Parteien schriftlich gekündigt wird.
(3) Die Kündigungsfrist beträgt drei (3) Monate zum Ende eines jeden Monats.
(4) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Verein seine Gemeinnützigkeit verliert oder die Spenden entgegen dem vereinbarten Zweck verwendet.
§ 5 Aufschiebende und Auflösende Bedingung
(1) Aufschiebende Bedingung: Die Verpflichtung zur Zahlung tritt erst dann in Kraft, wenn der definierte Spendenzweck (Finanzierung eines Vereinsheims) erreicht ist. Der Empfänger informiert den Zuwender mindestens einen Monat vor dem ersten Einzug schriftlich.
(2) Auflösende Bedingung: Sollte der Spendenzweck nicht innerhalb eines Jahres nach Unterzeichnung erreicht werden, erlischt die Spendenzusage automatisch. Es wird kein Einzug mehr vorgenommen.
§ 6 Datenschutz
Der Verein verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten des Spenders/der Spenderin vertraulich zu behandeln und die Bestimmungen der DSGVO sowie des BDSG einzuhalten. Die Daten werden ausschließlich zur Abwicklung dieses Spendenvertrages und zur Information über Vereinsaktivitäten verwendet, sofern der Spender/die Spenderin dem nicht widerspricht.
§ 7 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Vereins.